Krankenversicherung

Deckt Ihre Krankenversicherung Komplementärmedizin ab? Falls ja, sind Sie unter Umständen zu einer Rückerstattung der Kosten Ihrer Reflexzonenmassage durch Ihre Krankenkasse berechtigt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihre Krankenkasse und fragen Sie nach weiteren Informationen zur Rückvergütung der EMR Methodennummer 81 (Fussreflexzonenmassage).

Die aktuelle Liste aller Krankenkassen, welche EMR anerkennen, finden sie hier:

http://www.emr.ch/partners

Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzten, dass der Entscheid auf Vergütung von jeglichen Behandlungen in der alleinigen Kompetenz ihrer Krankenkasse liegt. „Think Balance!“ und das EMR haben keinen Einfluss auf diese Entscheidung und können daher auch keinen positiven Entscheid garantieren.